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Seite 1 von 6 § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Deutscher Slackline Verein e.V., als Abkürzung DSLV – im Folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Wangen im Allgäu und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Wangen eingetragen 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 4. Der Verein kann Mitglied in weiteren Organisationen sein, wenn es zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins erforderlich ist.
§ 2 Zweck des Vereins 1. Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Slackline-Sports, insbesondere die Bekanntmachung und Vermittlung der Sportart in der Öffentlichkeit, die Klärung von Sicherheitsfragen, die allgemeine Beratung und die neutrale Interessenvertretung der Mitglieder. 2. Der Verein ist parteipolitisch neutral; er vertritt die Grundsätze religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz; er achtet auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern. 3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5. Ausgeschiedene und ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins. Mitgliederbeiträge und -spenden werden nicht zurückerstattet.
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